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Mediation

Der Termin beim Güterichter beeinhaltet gemäß §§ 278 Abs. 5, 278 a ZPO ein Konfliktregelungsverfahren, bei dem zwei oder mehrere sich streitende Parteien mit Hilfe eines fachlich ausgebildeten allparteilichen Dritten (Mediatiorin oder Mediator) versuchen, eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts zu finden. Die Mediatiorin oder der Mediator besitzt keine eigene Entscheidungsbefugnis, sondern beschränkt sich darauf, die Verhandlung der Parteien und die Suche nach einer interessengerechten Lösung zu fördern und zu moderieren. Die Parteien selbst erarbeiten die Lösung und sind für sie verantwortlich. Gelingt es, ein solches Gespräch in Gang zu setzen, so sind regelmäßig umfassende und nachhaltig befriedigende Lösungen zu erzielen.

Wesentliche Merkmale der Mediation sind:

  • die Freiwilligkeit (begzüglich Beginn, Durchführung und Ende der Mediation)
  • die Allparteilichkeit der Mediatiorin oder des Mediators
  • die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens.

Seit dem 01.06.2009 wird im Amtsgericht Gifhorn Parteien und Anwälten gerichtsnahe Mediation angeboten. Speziell geschulte Richterinnen und Richter wirken als Mediatoren. Die Teilnahme an der Mediation erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die Richtermediatorin oder der Richtermediator unterstützt die Parteien zusammen mit deren Rechtsanwälten bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen. Sie oder er sorgt dafür, dass alle aus Sicht der Parteien wesentlichen Interessen und Aspekte berücksichtigt werden und hilft ihnen, festgefahrene Situationen zu überwinden. Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht. Eine erfolgreiche Mediation endet mit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird anschließend beendet, indem die Parteien einen gerichtlichen Vergleich abschließen, übereinstimmende Erledigungserklärungen abgeben oder die Klage zurücknehmen. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter ohne Äußerungen aus der Mediationsverhandlung - wegen der zu vereinbarenden strikten Vertraulichkeit - weitergeführt.

Anwendungsfelder für Mediation sind u. a.

  • Nachbarschaftskonflikte
  • Mietstreitigkeiten
  • Familienrechtliche Auseinandersetzungen
  • Erbstreitigkeiten
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Wirtschaftsangelegenheiten
  • Baustreitigkeiten

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesjustizportals erhältlich.

Symbolfoto zum Artikel "Mediation"   Bildrechte: Urte Schwerdtner
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