Das Amtsgericht Gifhorn stellt die Straf- und Bußgeldsachen auf die elektronische Akte um.
Wie am 24. Juni 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderung der Verordnung der elektronischen Aktenführung bei den Gerichten verkündet, ist beim Amtsgericht Gifhorn ab dem 22. Oktober 2025 in Bußgeld- und Strafsachen, die in elektronischer Form dem Amtsgericht vorgelegt oder die an das Amtsgericht in elektronischer Form abgegeben oder verwiesen wurden, die elektronische Akte verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt werden die entsprechenden Verfahren beim Amtsgericht Gifhorn ausschließlich in digitaler Form geführt. Von Bürgern in Papierform eingereichte Schriftstücke werden dazu vom Gericht entsprechend eingescannt werden.
In der Umstellungsphase könnte es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.